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PARKREGELN ATTRAKTIONS- UND FREIZEITPARK DE WAARBEEK

Für einen reibungslosen Ablauf im Park wurde eine Parkordnung aufgestellt.
Mit dem Betreten des Parks akzeptieren Sie automatisch diese Regeln.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und hoffen, dass die nachfolgenden Bestimmungen dazu beitragen.


Art. 1 Zutritt zum Freizeitpark

  • Mit einem Online-(Tages-)Ticket des Attractiepark De Waarbeek erhalten Sie einmaligen Zutritt zum Freizeitpark.

  • Das Kopieren oder der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist strengstens untersagt.

  • Unsere Gäste müssen aus Gründen der Hygiene, Sicherheit und des Respekts gegenüber Kindern und anderen Gästen angemessene Kleidung tragen.
    Das Tragen von Badebekleidung in den Attraktionen ist nicht gestattet.

  • Es ist streng verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Park aufzuhalten.

  • Bei Parkschließung aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen), auf die wir keinen Einfluss haben, erfolgt keine Rückerstattung.

  • Wir behalten uns das Recht vor, Öffnungstage und -zeiten während der Saison zu ändern.

  • Rabatte jeglicher Art gelten nur einmalig auf den regulären Eintrittspreis.

  • Eine Rückerstattung bereits erworbener Produkte oder Dienstleistungen erfolgt nicht.

  • Das Verbreiten von Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen ist nicht gestattet.

  • Personen ab 12 Jahren dürfen den Park nicht verkleidet oder geschminkt betreten.

  • Kinder unter 14 Jahren müssen stets von einer verantwortlichen Aufsichtsperson (mindestens 18 Jahre) begleitet werden.


Art. 2 Verletzungen, Diebstahl und/oder Schäden

  • Der Attractiepark De Waarbeek haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl oder Beschädigungen an Ihrem Eigentum, auch nicht, wenn diese von Mitarbeitenden in Verwahrung genommen wurden.
    Der Zutritt zum Park erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Eine Haftung besteht nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer nachweisbaren Pflichtverletzung durch die Geschäftsleitung oder Mitarbeitende.

  • Gefundene Gegenstände sind beim Personal abzugeben.

  • Eltern, Begleitpersonen, Schulen oder Einrichtungen haften für Schäden, die durch ihnen anvertraute Personen verursacht werden.

  • Bei Diebstahl wird in jedem Fall die Polizei informiert.

  • Schäden oder Verletzungen müssen vor Verlassen des Parks der Parkleitung gemeldet werden. Spätere Meldungen schließen eine Haftung des Parks aus.


Art. 3 Attraktionen und Spielgeräte

  • Alle Attraktionen verfügen über eigene Sicherheitsvorschriften (z. B. Mindestgröße, gesundheitliche Einschränkungen). Diese Hinweise sind am Eingang jeder Attraktion ausgeschildert und müssen stets befolgt werden.

  • Bestimmte Attraktionen oder Spielgeräte können vorübergehend außer Betrieb sein (z. B. Wartung, Reparatur oder Witterung).
    Bei vorübergehender Schließung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

  • An ruhigeren Tagen kann es vorkommen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mehrere Attraktionen gleichzeitig betreut. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

  • In den meisten Attraktionen ist das Tragen von festem Schuhwerk vorgeschrieben.
    In einigen Attraktionen sind dagegen keine Schuhe erlaubt – bitte beachten Sie die Hinweise an den Attraktionen sowie die Anweisungen des Personals.

  • Attraktionen, die nur in Begleitung besucht werden dürfen, erfordern eine Begleitperson von mindestens 18 Jahren.


Art. 4 Speisen und Getränke

  • Die im Rahmen der All-Inclusive-Formel angebotenen Speisen und Getränke dürfen nicht außerhalb des Parks verzehrt oder mitgenommen werden.

  • Stichprobenartige Taschenkontrollen können durchgeführt werden.

  • Bitte entsorgen Sie Abfälle ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter.


Art. 5 (Haus-)Tiere

  • Aus Gründen der Hygiene und Sicherheit sind Tiere im Freizeitpark nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenführhunden.

  • Wird ein Tier allein im Auto auf dem Parkplatz entdeckt, wird der Fahrzeughalter zunächst per Lautsprecherdurchsage aufgerufen.
    Bei ausbleibender Reaktion sind wir verpflichtet, Kontakt zu einem Tierschutz- oder Rettungsdienst aufzunehmen.


Art. 6 Videoüberwachung / Foto- und Filmaufnahmen

  • Zur Sicherheit unserer Gäste und zum Schutz des Eigentums findet im gesamten Park Videoüberwachung statt.

  • Während Ihres Besuchs können Foto- oder Filmaufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden.
    Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material zu Veröffentlichungszwecken zu verwenden.
    Wenn Sie nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, wenden Sie sich bitte an das Team mit gelben Westen mit der Aufschrift „Fotograf“ und dem Logo von De Waarbeek.

  • In einigen Attraktionen werden automatisch Fotos aufgenommen, die Sie am Ausgang einsehen und erwerben können. Diese Fotos werden auf Bildschirmen angezeigt.


Art. 7 Alkohol, Betäubungsmittel, Gewalt und Belästigung

  • Der übermäßige Konsum von Alkohol, der Gebrauch von Drogen, Sachbeschädigung, körperliche oder verbale Gewalt sowie jegliches belästigendes Verhalten sind strengstens verboten.
    Bei Vorfällen wird die Polizei eingeschaltet.

  • Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten.
    Der Park behält sich das Recht vor, die betreffende Person in Zusammenarbeit mit der Polizei vom Gelände zu verweisen.

  • Das Mitbringen von Glasbehältern in den Park ist untersagt.

  • Die Nutzung von Musikgeräten oder Lautsprechern, die andere Gäste stören, ist nicht erlaubt.


Art. 8 Rauchregelung

  • Der Attractiepark De Waarbeek ist grundsätzlich rauchfrei, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzone.

  • Das Rauchen von E-Zigaretten ist ebenfalls nur in der Raucherzone gestattet.


Art. 9 Parken

  • Auf den Parkplätzen gelten die Straßenverkehrsregeln. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Parkplatzpersonals.
    Bei Zuwiderhandlung kann Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten entfernt werden.

  • Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko.
    Der Park übernimmt keine Haftung für Schäden oder Diebstahl auf dem Parkplatzgelände.


Art. 10 Allgemeine Bestimmungen

  • Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, verarbeitet der Park in bestimmten Fällen personenbezogene Daten.
    In der Datenschutzerklärung auf waarbeek.nl finden Sie Informationen zu Zweck, Art und Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

  • Das Verteilen von Werbung, Sammeln von Spenden oder Anbieten von Waren ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung erlaubt.

  • Der Einsatz von Drohnen ist nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

  • Trotz sorgfältiger Pflege kann es vorkommen, dass Sie auf Unannehmlichkeiten stoßen.
    Bitte melden Sie solche Vorkommnisse umgehend unserem Personal, damit wir für Abhilfe sorgen können.

  • Mitarbeitende des Parks sind berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, vom Gelände zu verweisen.
    In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

  • In allen Fällen, die in dieser Parkordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, entscheidet die Geschäftsleitung.
    Ebenso entscheidet die Parkleitung über die Auslegung und Anwendung dieser Regelung.


Geschäftsleitung – Attractiepark De Waarbeek