Parkordnung Vergnügungspark De Waarbeek

Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte wurde eine Parkordnung aufgestellt. Mit dem Besuch unseres Parks akzeptieren Sie automatisch diese Parkordnung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und hoffen, dass die nachstehenden Regeln dazu beitragen können.

Art. 1 Zugang zum Vergnügungspark

  1. Mit einer Online-(Tages-)Karte von Attractiepark De Waarbeek können Sie den Freizeitpark einmal betreten.
  2. Das Drucken und der Handel mit Eintrittskarten ist verboten.
  3. Aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit und des Respekts gegenüber Kindern und anderen Gästen sollten unsere Gäste angemessene Kleidung tragen. Das Tragen von Badekleidung in den Attraktionen ist verboten.
  4. Der Aufenthalt im Vergnügungspark außerhalb der Öffnungszeiten ist strengstens untersagt.
  5. Im Falle einer Schließung des Parks aufgrund höherer Gewalt, extremer Umstände (z. B. Wetterbedingungen), die sich unserer Kontrolle entziehen, werden keine Rückerstattungen gewährt.
  6. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungstage und/oder -zeiten während der Saison zu ändern.
  7. Ermäßigungen, gleich welcher Art, sind nur einmal für den regulären Eintritt gültig.
  8. Für gekaufte Produkte/ Dienstleistungen werden keine Rückerstattungen gewährt.
  9. Das Anpreisen von Überzeugungen oder das Abhalten von Vorführungen ist nicht gestattet.
  10. Personen über 12 Jahren ist der Zutritt zum Park in Verkleidung nicht gestattet.
  11. Kinder unter 14 Jahren müssen beim Betreten des Attractiepark de Waarbeek immer von einer verantwortlichen Aufsichtsperson (18+) begleitet werden.

Art. 2 Verletzung, Diebstahl und/oder Beschädigung

  1. Attractiepark De Waarbeek haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl und/oder Schäden an Ihrem Eigentum.Auch nicht, wenn diese von einem unserer Mitarbeiter an sich genommen wurden. Sie betreten den Attractiepark De Waarbeek auf eigene Gefahr. Wir haften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses der Direktion oder unserer Mitarbeiter.
  2. Auf dem Gelände gefundene Gegenstände sind bei unserem Personal abzugeben.
  3. Eltern und Aufsichtspersonen (oder eine Schule, Einrichtung usw.) haften für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden.
  4. Im Falle eines Diebstahls wird jederzeit die Polizei benachrichtigt.
  5. Wenn Sie einen Schaden oder eine Verletzung erleiden, müssen Sie dies vor Ihrer Abreise dem Verwalter melden. Die Haftung von Attractiepark De Waarbeek erlischt im Falle einer nachträglichen Meldung.

Art. 3 Attraktionen/Spielgeräte

  1. Alle Attraktionen haben ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen, die sich u.a. auf die Mindesthöhe und die körperliche Verfassung beziehen.Die Sicherheitsvorschriften sind am Eingang jeder Attraktion ausgehängt.Diesen Vorschriften und den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Es kann vorkommen, dass eine Attraktion oder ein Spielgerät aufgrund von Reparaturen oder Wartungsarbeiten (vorübergehend) außer Betrieb ist. Darüber hinaus können Attraktionen aufgrund von Wetterbedingungen wie starkem Regen, Gewitter und Windböen vorübergehend geschlossen werden, ohne dass Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises, eine Gebühr oder eine andere Entschädigung haben.
  3. An weniger stark frequentierten Tagen kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter mehrere Attraktionen bedient, wir bitten um Ihr Verständnis.
  4. Bei den meisten Attraktionen ist das Tragen von Schuhen Pflicht, bei einigen Attraktionen ist aus Sicherheitsgründen festes Schuhwerk erforderlich (also keine Flip-Flops). Es gibt auch eine Reihe von Attraktionen, bei denen kein Schuhwerk getragen werden darf.Befolgen Sie immer die Anweisungen auf den Informationstafeln und des Personals an den Attraktionen.
  5. Wenn eine Attraktion nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson besucht werden darf, muss diese Person mindestens 18 Jahre alt sein.

Art. 4  Getränke und Essen

  1. Die im Rahmen unserer All-in-Formel bereitgestellten Getränke und Speisen dürfen nicht außerhalb des Parks mitgenommen werden. Gelegentlich finden stichprobenartige Taschenkontrollen statt. 
  2. Entsorgen Sie Ihren Abfall immer in den dafür vorgesehenen Behältern.

Art. 5 (Huis)dieren

  1. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen sind Tiere im Vergnügungspark nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden.
  2. Wenn wir ein oder mehrere Haustiere in einem Auto auf dem Parkplatz melden, rufen wir zunächst den Besitzer des Autos an (anhand des Nummernschilds). Erfolgt keine Reaktion, müssen wir uns an ein Tierheim wenden.

Art. 6 Kameraüberwachung / Fotos und Videoaufnahmen

  1. Um Ihre und unsere Sicherheit und unser Eigentum zu schützen, wird der Park mit Kameras überwacht.
  2. Es ist möglich, dass während Ihres Besuchs Fotos und/oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden. Wenn Sie nicht auf dem Bild sein möchten, melden Sie sich bitte bei dem Fotografen/Filmteam, das durch eine gelbe Weste mit dem Aufdruck 'Fotograf' und dem Logo von De Waarbeek gekennzeichnet ist.
  3. In einer Attraktion kann ein Foto von Ihnen gemacht werden, das Sie am Ausgang der Attraktion kaufen können, wo die Fotos auf einem Bildschirm gezeigt werden.

Art. 7 Alkohol, Betäubungsmittel, Gewalt und Belästigung

  1. Übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Vandalismus, (körperliche oder verbale) Gewaltanwendung und/oder andere unerwünschte Verhaltensweisen sind verboten. Im Falle von Zwischenfällen wird die Polizei verständigt.
  2. Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, deren Besitzer vom Gelände zu verweisen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei.
  3. Es ist nicht erlaubt, Glaswaren in den Park mitzubringen.
  4. Die Verwendung von Lärmträgern, die eine Belästigung darstellen, ist nicht gestattet.

Art. 8 Raucherpolitik

  1. Der Attractiepark De Waarbeek ist rauchfrei, mit Ausnahme der Raucherzone.
  2. Das Rauchen von E-Zigaretten ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Raucherzone.

Art. 9 Parken

  1. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich an die Verkehrsregeln auf unseren Parkplätzen halten und die Anweisungen unserer Parkwächter befolgen; bei Zuwiderhandlung können wir Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten vom Parkplatz entfernen lassen.
  2. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr und wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden oder Diebstähle.


Art. 10 Allgemeines

  1. Um Ihnen einen gastfreundlichen Besuch in De Waarbeek bieten zu können, benötigen wir manchmal Ihre persönlichen Daten.In unserer auf waarbeek.nl einsehbaren Datenschutzerklärung erläutern wir, welche Daten wir zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeiten.
  2. Werbung, Sammlungen, das Anbieten von Waren usw. sind nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Direktion vor.
  3. Der Einsatz von Drohnen ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Geschäftsleitung vor.
  4. De Waarbeek verwendet viel Zeit und Sorgfalt auf die Instandhaltung des Parks. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie auf weniger angenehme Dinge stoßen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie, dies einem unserer Mitarbeiter zu melden.
  5. Die Mitarbeiter von De Waarbeek sind berechtigt, Personen aus dem Park zu verweisen, wenn diese Person(en) die Parkordnung nicht einhält(en). In diesem Fall hat die abzuschiebende Person keinen Anspruch auf Entschädigung.

In allen in dieser Ordnung nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die Geschäftsführung. Der Geschäftsführer entscheidet auch über die korrekte Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften.

Leitung des Vergnügungsparks De Waarbeek